⸻
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Montageservice Lugenbiel (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Sie gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
⸻
2. Vertragsgrundlage
Verträge werden auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB), geschlossen.
Die VOB/B wird nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
⸻
3. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
* unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder
* den Beginn der Ausführung der Arbeiten
Maßgeblich ist der im Angebot beschriebene Leistungsumfang.
⸻
4. Leistungsumfang
Wir erbringen Leistungen im Bereich Einbau genormter Fertigteile, insbesondere:
* Fenster
* Türen
* Rollläden
* Wintergärten und Bauelemente
Die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Nicht Bestandteil der Leistung sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
* statische Berechnungen
* bauphysikalische Nachweise
* Genehmigungen
* Folgegewerke (z. B. Putz-, Maler- oder Trockenbauarbeiten)
⸻
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart:
* Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig
* wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
⸻
6. Termine und Ausführung
Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen durch:
* Witterung
* Lieferprobleme
* Krankheit
* höhere Gewalt
führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungszeit.
⸻
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
* die Baustelle frei zugänglich ist
* Strom und ggf. Wasser vorhanden sind
* die baulichen Voraussetzungen gegeben sind
Fehlende Mitwirkung kann zu Verzögerungen und Mehrkosten führen.
⸻
8. Aufmaß und Maße
Sofern kein Aufmaß durch uns erfolgt, sind die vom Kunden angegebenen Maße verbindlich.
Für Fehler aus falschen Maßangaben übernehmen wir keine Haftung.
Geringfügige Maßabweichungen im Rahmen üblicher Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
⸻
9. Einbau und Abdichtung (RAL-Hinweis)
Der Einbau erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Eine Montage nach RAL-Richtlinien erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
Standardmäßig erfolgt die Abdichtung in üblicher handwerklicher Ausführung.
Erweiterte Abdichtungsleistungen sind gesondert zu beauftragen.
⸻
10. Anschlussfugen und Folgearbeiten
Anschlussfugen werden nur im vereinbarten Umfang ausgeführt.
Dauerelastische Fugen (z. B. Silikon) sind Wartungsfugen und von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Folgearbeiten (z. B. Verputzen, Streichen) sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
⸻
11. Altbausubstanz
Bei Arbeiten im Bestand können verdeckte Mängel auftreten (z. B. lose Bauteile, Feuchtigkeit).
Für Schäden, die auf bestehende Mängel der Bausubstanz zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
Sollten während der Arbeiten Probleme festgestellt werden, behalten wir uns vor, die Arbeiten zu unterbrechen.
Zusatzarbeiten erfolgen nur nach Rücksprache und gesonderter Beauftragung.
⸻
12. Bauphysik und Nutzung
Wir übernehmen keine bauphysikalische Gesamtplanung (z. B. Lüftungskonzepte).
Der Kunde ist verantwortlich für ausreichende:
* Lüftung
* Beheizung
Für Schäden wie Schimmelbildung durch falsches Nutzerverhalten übernehmen wir keine Haftung.
⸻
13. Rollläden und elektrische Arbeiten
Elektrische Anschlüsse müssen bauseits durch einen Fachbetrieb erfolgen, sofern nicht anders vereinbart.
Für Störungen durch Fremdinstallationen übernehmen wir keine Haftung.
⸻
14. Wintergärten und Sonderkonstruktionen
Bei Wintergärten handelt es sich um komplexe Bauteile.
Nicht Bestandteil unserer Leistung sind:
* statische Berechnungen
* Genehmigungen
* bauphysikalische Nachweise
Kondensatbildung kann bauphysikalisch bedingt auftreten und stellt keinen Mangel dar.
⸻
15. Abnahme
Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen (§ 640 BGB).
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
* die Leistung genutzt wird oder
* keine wesentlichen Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich gemeldet werden
⸻
16. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Arbeiten an Bauwerken beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre (§ 634a BGB).
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
⸻
17. Haftung
Wir haften uneingeschränkt bei:
* Vorsatz
* grober Fahrlässigkeit
* Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen Schaden.
⸻
18. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
⸻
19. Kündigung
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB).
In diesem Fall haben wir Anspruch auf:
* Vergütung der erbrachten Leistungen
* angemessenen entgangenen Gewinn
⸻
20. Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – unser Unternehmenssitz.
⸻
21. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
⸻