Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Montageservice Lugenbiel

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Montageservice Lugenbiel (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

Sie gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Vertragsgrundlage

Verträge werden auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB), geschlossen.

Die VOB/B wird nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:

* unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder
* den Beginn der Ausführung der Arbeiten

Maßgeblich ist der im Angebot beschriebene Leistungsumfang.

4. Leistungsumfang

Wir erbringen Leistungen im Bereich Einbau genormter Fertigteile, insbesondere:

* Fenster
* Türen
* Rollläden
* Wintergärten und Bauelemente

Die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Nicht Bestandteil der Leistung sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:

* statische Berechnungen
* bauphysikalische Nachweise
* Genehmigungen
* Folgegewerke (z. B. Putz-, Maler- oder Trockenbauarbeiten)

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart:

* Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig
* wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).

6. Termine und Ausführung

Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Verzögerungen durch:

* Witterung
* Lieferprobleme
* Krankheit
* höhere Gewalt

führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungszeit.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat sicherzustellen, dass:

* die Baustelle frei zugänglich ist
* Strom und ggf. Wasser vorhanden sind
* die baulichen Voraussetzungen gegeben sind

Fehlende Mitwirkung kann zu Verzögerungen und Mehrkosten führen.

8. Aufmaß und Maße

Sofern kein Aufmaß durch uns erfolgt, sind die vom Kunden angegebenen Maße verbindlich.

Für Fehler aus falschen Maßangaben übernehmen wir keine Haftung.

Geringfügige Maßabweichungen im Rahmen üblicher Toleranzen stellen keinen Mangel dar.

9. Einbau und Abdichtung (RAL-Hinweis)

Der Einbau erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Eine Montage nach RAL-Richtlinien erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

Standardmäßig erfolgt die Abdichtung in üblicher handwerklicher Ausführung.
Erweiterte Abdichtungsleistungen sind gesondert zu beauftragen.

10. Anschlussfugen und Folgearbeiten

Anschlussfugen werden nur im vereinbarten Umfang ausgeführt.

Dauerelastische Fugen (z. B. Silikon) sind Wartungsfugen und von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Folgearbeiten (z. B. Verputzen, Streichen) sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

11. Altbausubstanz

Bei Arbeiten im Bestand können verdeckte Mängel auftreten (z. B. lose Bauteile, Feuchtigkeit).

Für Schäden, die auf bestehende Mängel der Bausubstanz zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.

Sollten während der Arbeiten Probleme festgestellt werden, behalten wir uns vor, die Arbeiten zu unterbrechen.
Zusatzarbeiten erfolgen nur nach Rücksprache und gesonderter Beauftragung.

12. Bauphysik und Nutzung

Wir übernehmen keine bauphysikalische Gesamtplanung (z. B. Lüftungskonzepte).

Der Kunde ist verantwortlich für ausreichende:

* Lüftung
* Beheizung

Für Schäden wie Schimmelbildung durch falsches Nutzerverhalten übernehmen wir keine Haftung.

13. Rollläden und elektrische Arbeiten

Elektrische Anschlüsse müssen bauseits durch einen Fachbetrieb erfolgen, sofern nicht anders vereinbart.

Für Störungen durch Fremdinstallationen übernehmen wir keine Haftung.

14. Wintergärten und Sonderkonstruktionen

Bei Wintergärten handelt es sich um komplexe Bauteile.

Nicht Bestandteil unserer Leistung sind:

* statische Berechnungen
* Genehmigungen
* bauphysikalische Nachweise

Kondensatbildung kann bauphysikalisch bedingt auftreten und stellt keinen Mangel dar.

15. Abnahme

Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen (§ 640 BGB).

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

* die Leistung genutzt wird oder
* keine wesentlichen Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich gemeldet werden

16. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Für Arbeiten an Bauwerken beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre (§ 634a BGB).

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

17. Haftung

Wir haften uneingeschränkt bei:

* Vorsatz
* grober Fahrlässigkeit
* Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit

Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen Schaden.

18. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

19. Kündigung

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB).

In diesem Fall haben wir Anspruch auf:

* Vergütung der erbrachten Leistungen
* angemessenen entgangenen Gewinn

20. Gerichtsstand und Recht

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – unser Unternehmenssitz.

21. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.